Zugelassen durch die ZFU
In Deutschland darf ein Fernlehrgang nur angeboten werden, wenn ihn die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht geprüft und zugelassen hat. Kontrolliert werden unter anderem die fachliche Richtigkeit der Inhalte, die Eignung des Lehrgangs für sein Ziel und die Fairness der Vertragsbedingungen.
ZFU-Zulassungs-Nr. 7259125